Ein Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) hat die Aufgabe, dem Zahnarzt bei der Behandlung von Patienten und bei der Praxisorganisation zu assistieren.
Zahnmedizinische Fachangestellte
Beschreibung
Ein Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) hat die Aufgabe, dem Zahnarzt bei der Behandlung von Patienten und bei der Praxisorganisation zu assistieren. Grundsätzlich ist keine qualifizierende Vorbildung zur Ausbildung notwendig. Bevorzugt werden jedoch Bewerber mit qualifiziertem Hauptschulabschluss oder besser. Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse vermittelt über Grundkenntnisse des Abrechnungswesens, Durchführen von Arbeiten im Zahnarztlabor, Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, den Arbeits- und Umweltschutz, Umgang mit Arznei- und Heilmitteln, Umgang mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung und Datenschutz, Datenverarbeitung und Datensicherheit, das Gesundheitswesen und die Zahnarztpraxis, Informations- und Kommunikationssysteme, Grundkenntnisse über Krankheiten, Anatomie, Physiologie und Pathologie, medizinische Fachbegriffe Betreuung von Patienten, Anwendung und Pflege medizinischer Geräte und Instrumente, Praxisabläufe, Durchführung von Prophylaxe-Maßnahmen, Anwendung von Röntgenstrahlen, Hilfeleistungen bei Zwischenfällen.
Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt über den Ausbildungsbetrieb nach Abschluss des Ausbildungsvertrags.
Zusätzliche Informationen
ABSCHLÜSSE | Berufsschulabschluss |
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MODELL | Teilzeit (Schule/Betrieb) |
AUSBILDUNGSDAUER | 36 Monate |
DQR-Stufe | 4 |
VORAUSSETZUNG | Keine, Ausbildungsbetrieb |
PERSPEKTIVEN | Berufstätigkeit |