Der Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent“ führt in einen Assistenzberuf, der dazu befähigt, vielfältige Hilfsfunktionen bei der Unterstützung, Betreuung, Versorgung und Förderung von Menschen zu übernehmen. Neben der Prüfung zum/zur staatlich geprüften/geprüfter Sozialassistenten/in kann der Mittlere Abschluss (Fachoberschulreife) erworben werden. Gleichzeitig erhalten die Schüler*innen ein Zertifikat. Diese Ausbildung eröffnet den Übergang – sofern der Mittlere Abschluss erlangt wird – in die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger, Erzieherin/ Erzieher, in die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales sowie andere pflegerische Berufe.
Berufsfachschule Sozialassistenz
Beschreibung
Der Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent“ führt in einen Assistenzberuf, der dazu befähigt, vielfältige Hilfsfunktionen bei der Unterstützung, Betreuung, Versorgung und Förderung von Menschen zu übernehmen. Sozialassistenten/innen sind überwiegend in der Alten-, Familien- und Behindertenhilfe tätig. Sie unterstützen z. B. die Altenpfleger/innen in der Gesundheits- und Krankenpflege von Senioren. In der Familienhilfe unterstützen sie Fachkräfte in der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Grundversorgung. In der Behindertenhilfe arbeiten Sozialassistenten/innen als Mitarbeiter/innen der Heilerziehungspfleger/innen, z. B. in Heimen, Wohngruppen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildung enthält medizinisch-pflegerische, hauswirtschaftliche und sozialpädagogische Elemente, die durch mehrere Praktika in Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe vertieft werden. Dadurch und aufgrund der staatlich geregelten Ausbildung unterscheiden sich Sozialassistenten/innen von kurz ausgebildeten und angelernten Hilfskräften in diesem Bereich.
Dauer und Organisation
Die Ausbildung umfasst zwei Jahre Vollzeitschule, einschließlich Praktika in Einrichtungen der Altenhilfe im ersten Ausbildungsjahr (kein ambulanter Pflegedienst) und in der Behindertenhilfe (keine Schulen) im zweiten Ausbildungsjahr.
Neben den berufsbezogenen Lernbereichen Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch findet Unterricht in den berufsübergreifenden Lernbereichen Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre statt.
Zusätzliche Informationen
ABSCHLÜSSE | Berufsabschluss, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) |
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MODELL | Vollzeit (Schule) |
AUSBILDUNGSDAUER | 24 Monate |
DQR-Stufe | 3 |
VORAUSSETZUNG | Hauptschulabschluss n. Kl. 9, Hauptschulabschluss n. Kl. 10 |
PERSPEKTIVEN | Berufsausbildung, Berufsfachschule, Berufstätigkeit |